Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluß

Vertragspartner dieses Vertrages sind der umseitig genannte Mieter
und der Hotel on Tour Reisemobilvermietung Brigitte Fechter.

2. Im Gesamtpreis enthaltene Leistungen:

a) Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme,
jedoch nicht mehr als 7.67 Mio. € je geschädigter Person,
als Selbstfahrervermietfahrzeug mit regelmäßiger TÜV-Überprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
b) Vollkaskoversicherung mit max. € 1000, - Selbstbeteiligung je Schadensfall.
c) Teilkaskoversicherung mit max. € 150, - Selbstbeteiligung je Schadensfall.
d) Wartung und Verschleißreparaturen.
e) ab 10 Tage alle gefahrenen Kilometer frei, sonst 300 km pro Tag,
Mehrkilometer € 0,30 pro km.
f) Servicepauschale: € 130, - enthalten: Fahrradträger, Autoschutzbrief für In- und Ausland, Gas,
Toilettenchemie und Toilettenpapier, eine ausführliche Einweisung und die Endreinigung.
g) Inspektionen und Ölwechsel werden vom Vermieter durchgeführt.

3. Zahlung

Mit Abschluss des Mietvertrags ist eine Anzahlung auf den Mietpreis von 20% des Gesamtpreises, mindestens jedoch € 300, - an den Vermieter zu leisten. Spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag beim Vermieter eingehend zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten gem. Ziffer 4 geltend machen. Alle Zahlungen sind rechtzeitig am Wohnsitz des Vermieters zu erbringen, sofern nicht anders vereinbart.

4. Rücktritt

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten vom Mieter zu zahlen:
- 50 Tage vor Mietbeginn = 20% des Gesamtmietpreises
- 49-14 Tage vor Mietbeginn= 50% des Gesamtmietpreises
- ab 13 Tage vor Mietbeginn= 80% des Gesamtmietpreises
Die nicht termingerechte Abnahme des Fahrzeuges gilt als Rücktritt
vom Vertrag.
Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Teilerstattung des Mietpreises.

5. Kaution

Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme € 1000, - in bar beim Vermieter. Die Kaution erhält er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Schäden, einbehalten. Der Vermieter ist zur Aufrechnung mit Forderungen, die aus der Rückgabe des beschädigten Fahrzeugs herrühren, berechtigt.

6. Fahrzeugübernahme und Rückgabe

Falls nicht anders vereinbart gilt: Übergabe- und Rücknahmeort ist Dortmund Eichlinghofen. Das Fahrzeug kann am 1. Miettages ab 15:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 12.00 Uhr. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet bei Verschulden für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenden Schaden.
Das Fahrzeug wird sauber und in einwandfreiem Zustand, vollgetankt und mit gefüllten Gasflaschen übergeben. Es ist in gleichem Zustand, sowie mit gefülltem Kraftstofftank, entleerter Chemietoilette und entleertem Abwassertank/s zurückzugeben. Die Gasflaschen müssen nicht wieder gefüllt werden. Wird das Fahrzeug nicht entsprechend zurückgegeben, fallen für den Mieter folgende Kosten an:
Für nicht entleerter Chemietoilette: € 150, - / Abwassertank: € 30, -
Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.
Bei der Übergabe werden von Vermieter und Mieter gemeinsam Checklisten ausgefüllt, auf dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Schäden und Wertminderungen des Fahrzeugs dem anderen unverzüglich mitzuteilen.

7. Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese die Bedingungen des Mietvertrages anerkennen und erfüllen. Der Mieter bzw. der Fahrer ist gehalten, die für den Einsatz des gemieteten Fahrzeuges die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

8. Sorgfaltspflichten

Der Mieter hat bei jedem Tanken - Reifendruck - Öl - Wasser zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen. Verbrauchsstoffe, wie Diesel und ggf. nachzufüllendes Motorenöl gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeughöhe besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere muss er sich beim Zurücksetzen von einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig auf die Durchfahrtshöhe achten. Der Mieter ist verpflichtet, einen evtl. Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie möglich zu halten, bzw. alles zu tun, dass ein solcher Schaden nicht eintritt.

Rauchverbot! In unseren Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot. 

9. Sicherungspflichten - Verluste

Bei abgestelltem Fahrzeug sind die Türen und Fenster ordnungsgemäß zu verschließen bzw. zu sichern. Das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Verlust von Fahrzeugpapieren, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeug-Unterlagen, Zubehör, persönlichen Gegenständen und Eigentum des Mieters, gehen zu Lasten des Mieters.

10. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug
- zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen Gegenständen
- sowie radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen
- (ausgenommen das mitgeführte Campinggas)
- Weitervermietung, Verleih oder gewerblicher Nutzung
- Zur ungesetzlichen Beförderung von Zoll- und sonstigen verbotenen Gut
- unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
zu verwenden.

11. Auslandsfahrten

Zugelassener Fahrbereich für alle Fahrzeuge ist Europa, außer Polen, Türkei, Länder des ehemaligen Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien oder Krisengebiete.

12. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 200, -, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die notwendigen Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet. Der Mieter verpflichtet sich, solche Reparaturen umgehend wie vorstehend vornehmen zu lassen, um die Nutzbarkeit und Einsetzbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und einen Ausfall des Fahrzeugs so gering wie möglich zu halten. Die Reparatur muss in einer Spezial- bzw. Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen.

13. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat bei jedem Unfall die Polizei zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers und/oder der anderen Unfallbeteiligten zu verständigen. Die erforderlichen Feststellungen zuverlässig und beweiskräftig aufzunehmen, wofür der Mieter dann die Gewähr übernimmt. Außerdem ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen.

14. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug nur bis € 650,- je Schadensfall. Er haftet aber uneingeschränkt für Schäden, die durch
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Fahruntüchtigkeit
- Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten
- Zurücksetzen des Fahrzeugs ohne Einweisung durch eine Hilfsperson
verursacht wurden.
Im übrigen haftet der Mieter immer dann, wenn die im Mietpreis enthaltene Teil-/Vollkaskoversicherung eine Schadensregulierung ablehnt. In diesem Fall obliegt es dem Mieter, aus abgetretenem Recht ggf. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen die Versicherung geltend zu machen. Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, dass ein nichtberechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt, das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Fahrzeugübernahme/-rückgabe.

15. Haftung des Vermieters

Ansprüche des Mieters sind weitgehend durch der im Mietpreis enthaltenen Kfz- und Autoschutzbriefversicherung abgesichert.
Eine darüber hinausgehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen, insbesondere für Ersatz für entgangene Urlaubszeit und sonstige immaterielle Schäden sowie Mängelfolgeschäden. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz beschränkt. Schäden, die der Vermieter durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung erleidet, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Kann der Mieter seine Reise wegen Ausfall des Fahrzeugs nicht oder nur verspätet antreten, wird der Mietpreis entsprechend der ausfallenden Tage dem Mieter zurückerstattet. Der Vermieter wird sich in diesem Fall, ohne Rechtsanspruch des Mieters, um ein Ersatzfahrzeug bemühen.

16. Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur weitergeben, wenn dies zur Ermittlung in Strafsachen polizeilich notwendig ist, die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen, vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden.

17. Ergänzende Vereinbarungen - Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch zur Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einige der Bestimmungen dieses Vertrages nicht oder nicht gänzlich wirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist zwischen den Vertragsparteien ihrem Sinn entsprechend mit wirksamem Inhalt zu vereinbaren.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

 

Hier geht es zum Download der AGB's